Hierunter fallen alle mit Strom betriebenen Geräte, die weder der Diagnostik noch der Therapie dienen, wie z.B.:
Einen Sonderfall bilden Laborgeräte. Diese werden überwiegend als Nicht-Medizinprodukte klassifiziert und sind in der Regel wie Nicht-Medizinprodukte zu prüfen.
Auch Laborgeräte, welche als IVD/ POCT ohne Anwendungsteil oder mit Anwendungsteil B klassifiziert wurden (dies ist der Regelfall), fallen unter diese Kategorie.
Gesetzliche Grundlage bildet die Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V3 (alt BGV-A3). Durch Prüfung der elektrischen Sicherheit der verwendeten Geräte soll sichergestellt werden, dass in Betriebsstellen (Praxen, Kliniken u.ä.) niemand durch Stromschlag gefährdet wird.
Die Fristen für die Wiederholungsprüfungen werden entsprechend der Gefahrenlagen (Gefährdungsbeurteilung) in den Betriebsstätten festgelegt. Für Einrichtungen des Gesundheitswesens gelten in der Regel 2 Jahre. Der Betreiber der Einrichtung kann kürzere Fristen festsetzen.