Ich erbringe Prüfdienstleistungen gemäß Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV), Betriebssicherheits-Verordnung (BetSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften Berufsgenossenschaften (DGUV) bei Ihnen vor Ort.
Termine werden immer vorab mit Ihnen abgestimmt, dabei berücksichtige ich gerne Ihre Wünsche. Sofern Sie bereits Kunde sind, kenne ich Ihren Gerätebestand und spreche Sie rechtzeitig auf Prüftermine an.
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie für jedes Gerät ein Prüfprotokoll in Papierform. Sofern für das Gerät ein Medizinproduktebuch geführt wird, erfolgt darin die Dokumentation der Prüfung und des Ergebnisses.
Sofern das geprüfte Gerät die Anforderungen (ggf. mit Mängeln) erfüllt, wird dieses mit einem Prüfaufkleber versehen.
Erkannte Mängel werden im Prüfprotokoll dokumentiert und mit Ihnen besprochen. Defekte Geräte oder defektes Zubehör wird entsprechend gekennzeichnet.
Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) nach § 11 und Anlage 1 der MPBetreibV
Prüfintervall: 12 bis 24 Monate
Sicherheitstechnische Prüfungen (STP) nach MPBetreibV, DGUV und BetrSichV
Prüfintervall: 12 bis 24 Monate
Sicherheitstechnische Prüfungen nach DGUV-V3 und BetrSichV (alt BGV-A3)
Prüfintervall: i.d.R. 24 Monate
copyright Druck und Design der Prüfaufkleber Druckservice Weiß (Pielenhofen)
Die genutzten Prüfmittel/ Messgeräte werden entsprechend der Vorschriften von Herstellern bzw. externen Dienstleistern gewartet und kalibriert, sie erfüllen die einschlägigen Normen nach DIN bzw. IEC und die Anforderungen der Physikalisch-Technischen-Prüfanstalt (PTB).