Mit Inkrafttreten der neuen MPBetreibV am 01.01.2017 wurden alle AED/PAD im "nicht-öffentlichen" Raum STK-pflichtig, auch wenn der Hersteller bisher eine STK-Befreiung ausgesprochen hatte (mehr Infos). Betroffen sind somit auch Altgeräte, bitte prüfen Sie Ihren Bestand.
Ich prüfe auch Ihre AED/PAD vor Ort und freue mich über Ihre Anfrage.
Ich prüfe Ihr Ultraschallgerät entsprechend der geltenden Normen.
Die sicherheitstechnische Prüfung beurteilt die elektrische und mechanische Sicherheit Ihres Geräts (safety check).
Diese Sicherheitsprüfung umfasst keine Konstanzprüfung (vgl. Ultraschallvereinbarung). Nach wie vor gilt: Sie können die Qualität der Bildgebung Ihres Ultraschallsystems durch Einsenden von Bilddokumenten (je Schallkopf) durch die KVB beurteilen lassen.