STK-Prüfpflicht für bisher STK-befreite AED/PAD:

Mit Inkrafttreten der neuen MPBetreibV am 01.01.2017 wurden alle AED/PAD im "nicht-öffentlichen" Raum STK-pflichtig, auch wenn der Hersteller bisher eine STK-Befreiung ausgesprochen hatte (mehr Infos). Betroffen sind somit auch Altgeräte, bitte prüfen Sie Ihren Bestand.

 

Ich prüfe auch Ihre AED/PAD vor Ort und freue mich über Ihre Anfrage.

Sicherheitstechnische Prüfung von Ultraschallgeräten:

Ich prüfe Ihr Ultraschallgerät entsprechend der geltenden Normen.

Die sicherheitstechnische Prüfung beurteilt die elektrische und mechanische Sicherheit Ihres Geräts (safety check).

Diese Sicherheitsprüfung umfasst keine Konstanzprüfung (vgl. Ultraschallvereinbarung). Nach wie vor gilt: Sie können die Qualität der Bildgebung Ihres Ultraschallsystems durch Einsenden von Bilddokumenten (je Schallkopf) durch die KVB beurteilen lassen.

Hier finden Sie uns

Ingenieurbüro für Medizintechnik Manfred Krosch
Lothgäßchen 1
93047 Regensburg

Kontakt

Tel:   0152 043 457 77

Fax:  0941 945 849 59

Mail: info@ib-krosch.de

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